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Sperrzeiten für Wärmepumpen

Die sogenannte EVU-Sperre der Wärmepumpe ist eine bestimmte Zeit am Tag, in der Energieversorger die Heizung komplett vom Stromnetz trennen können. Die Stromversorgung kann bis zu 3-mal am Tag für maximal 2 Stunden unterbrochen werden. Dies ist morgens, mittags und abends üblich. Also manchmal dann, wenn das Netz mit hohen Verbrauchswerten besonders belastet ist. Dies wird gemacht um die Stromkosten zu verringen, damit die Stabilität des Versorgungssystems optimal ist.

 

Günstigere Stromtarife als Entschädigung für Stromunterbrechung

 

Wenn Energieversorger Sperrzeiten für die Wärmepumpe bestimmen, werden Verbraucher zu Spitzenzeiten keinen Strom aus dem Netz haben. Um das zu kompensieren, wird eine günstigere elektrische Energie von dem Energieversorger für die restlichen  Zeiten angeboten.  Die Kosten belaufen sich hierbei zwischen 18 und 20 Cent und sind etwa zehn Cent günstiger als Haushaltsstrom und tragen zu spürbar sinkenden Heizkosten bei. 

Das Gesetz über die Sperrfrist finden Sie im § 7 der Bundestarifordnung Elektrizitäts-Gesetz. Laut Absatz 2 dürfen Wärmepumpen, die sich in bivalent-alternativ betriebenen Heizungsanlagen befinden, maximal 960 Stunden im Jahr gesperrt werden. Weitere Einzelheiten für Wärmepumpen sind im Absatz 3 gelistet. Die Maximale Unterbrechung der  Versorgung darf innerhalb von 24 Stunden nur insgesamt 6 Stunden betragen. Während der Sperrzeit wird die Wärmepumpe angeschaltet. Die vorproduzierte Wärmemenge wird während der Sperrzeiten des Energieversorgungsunternehmens (EVU)  für die Beheizung des Gebäudes genutzt und wird üblicherweise in einem Pufferspeicher zwischengespeichert.

 

 

Berechnung individueller Sperrzeitfaktoren nach EVU-Vorgaben

 

Damit nach einer Sperrzeit der Wärmepumpe noch genügend Leistung zur Verfügung steht, muss bei der Auslegung eines Sperrzeitfaktors die Leistung der Wärmepumpe berücksichtigt werden. Die erforderliche Leistungserhöhung entspricht dann dem Anteil der Sperrzeiten. Diese Sperrzeiten werden mit einem Faktor berücksichtigt, mit dem die erforderliche Leistung bestimmt werden kann. Der Faktor für die erforderlichen Sperrzeiten wird nach folgender Formel bestimmt:

Sperrzeitfaktor = 24 h / (24 h – Sperrzeit)

Betragen die EVU-Sperrzeiten z. B. 3 x 2 Stunden, also insgesamt 6 Stunden, berechnet sich der Sperrzeitfaktor der Wärmepumpe wie folgt: 

Sperrzeitfaktor = 24 h / (24 h – 6 h) = 1,33

Bei einer dreimaligen Abschaltung für jeweils zwei Stunden ergibt sich ein Wert von 1,33, was bedeutet, dass die Wärmepumpe 33 Prozent mehr Leistung als die eigentliche Heizlast erbringen muss.

 

Kann eine Sperrzeit umgangen werden?

 

Oft wird als Frage gestellt, ob man die Sperrzeiten umgehen kann. Diese Frage ist grundsätzlich mit einem Ja zu beantworten, jedoch müssten Sie auf einen speziellen Wärmepumpentarif verzichten. Sie müssten auf einen allgemeinen Haushaltsstromtarif auszuweichen. Eine weitere Möglichkeit kann die Überbrückung von Sperrzeiten sein. Wenn Sie einen Fußbodenheizung besitzen, liefert sie oftmals genug Wärme für 2 Stunden. Besitzt der Fußbodenestrich eine hohe Speichermasse, kann er ebenfalls dazu beitragen, die nötige Wärme während der Sperrzeit zu liefern.

 

 

Wir beraten Sie gerne rund um das Thema Wärmepumpen-Sperrzeit.

Rufen Sie uns unter 02302/4005032 oder schreiben Sie uns eine E-Mail unter info@eichholz-hc.com.

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