Im Vergleich zu den anderen Heizungsanlagen gelten die Wärmepumpen als wartungsarm. Sie können jedoch nicht ganz auf die Wartung Ihrer Wärmepumpe verzichten. Laut der
EU-F-Gas-Verordnung müssen alle Anlagen, die mehr als drei Kilogramm Kältemittel beinhalten, eine jährliche Dichtheitsprüfung durchlaufen. Bei dieser Überprüfung wird festgestellt, ob die Anlage das Kühlmittel verliert oder nicht. Ab 01. Januar 2015 trat
die Verordnung (EU) Nr. 517/2014 in Kraft und löste somit die alte EU-F-Gas-Verordnung ab.