fbpx
 

Stromkosten

Ab dem 5. April 2023 hat das Bundeskabinett beschlossen, dass sowohl Wärmepumpen als auch Stromheizungen, sofern sie über einen eigenen Zähler bzw. Anschluss verfügen und nicht mehr als 30.000 kWh pro Jahr verbrauchen, einen begrenzten Strompreis von 28 Cent pro Kilowattstunde (kWh) erhalten. Diese Preisspanne beinhaltet alle zusätzlichen Kosten wie Netzentgelte und Steuern.

Die sogenannte EVU-Sperre der Wärmepumpe ist eine bestimmte Zeit am Tag, in der Energieversorger die Heizung komplett vom Stromnetz trennen können. Die Stromversorgung kann bis zu 3-mal am Tag für maximal 2 Stunden unterbrochen werden. Dies ist morgens, mittags und abends üblich. Also manchmal dann, wenn das Netz mit hohen Verbrauchswerten besonders belastet ist. Dies wird gemacht um die Stromkosten zu verringen, damit die Stabilität des Versorgungssystems optimal ist.

Energieversorgungsunternehmen geben den Strom, den Wärmepumpen benötigen, um Wärme zu erzeugen, günstiger ab als den gängigen Haushaltsstrom. Ein Grund dafür liegt an den Gemeinden. Einige der Gemeinden erheben die Konzessionsabgabe für Strom, der Wärmepumpen antreibt, nicht ein. Diese Abgabe wird normalerweise von dem Energieerzeuger an die Gemeinde abgeführt und beträgt rund 2 Cent/kWh, hier verzichtet die jeweilige Gemeinde auf diese Konzessionsabgabe.

  Die steigenden Energiekosten beschäftigen Sie schon länger? Durch die Pandemie, mit der wir nun schon einige Zeit zu kämpfen haben, und durch andere Faktoren steigen die Preise für Strom, Gas und Heizöl immer weiter an. Die enorm hohen Preise wirken sich auf die Endverbraucher aus, und machen ein warmes Zuhause bald zum echten Luxus.
× Haben Sie Fragen?